Oft gehört, jedoch ebenso oft missverstanden


Geldscheine

Sind Hundedienstleistungen steuerlich absetzbar?

"Tiersitter von der Steuer absetzbar"

"Gute Nachrichten für Hundehalter, die ihren Vierbeiner im eigenen Zuhause durch einen Hundesitter betreuen lassen. Diese Kosten können sie unter bestimmten Voraussetzungen, ähnlich wie z.B. bei einer Putzfrau, als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof bestätigt. [...] Allerdings müssen folgende Punkte erfüllt sein, damit die Tierbetreuungskosten auch steuermindernd abgesetzt werden können:

 * Haustier wird hauptsächlich im Haushalt des    Steuerpflichtigen betreut

 * Der Tiersitter hat ein Gewerbe angemeldet und stellt eine ordnungsgemäße Rechnung und

 * der Betrag wurde auf das Konto des Tiersitters überwiesen.

 Dann können 20 Prozent des Betrages, maximal jedoch 4000 Euro im Jahr bei der Steuer berücksichtigt werden.

 Verwaltungsgericht Stuttgart Az.: 15 K 1779/14 E."

 Quelle: Partner Hund, München, Ausgabe März 2016, S. 61

 Tags: Protitor, Emitor, Tursoloen


Autor Krause
About Author

Christoph erklärt, was steuerlich heute der Stand der Dinge ist..